Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus liegt auf Eis!
Der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus in bestimmten Gebieten (BT-Drucksache 18/7736), der insbesondere unter weiteren Voraussetzungen erhöhte Abschreibungen von insgesamt 34 % im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden zwei Jahren vorsah, wurde am 18.03.2016 im Bundesrat beraten. Es erfolgten Änderungsempfehlungen an den Bundestag. Insbesondere sollten lt. Bundesrat die Voraussetzungen für die Förderung etwas verschärft werden (geringere geförderte Baukosten) und eine Doppelförderung mit gleichzeitig gewährten öffentlichen Zuschüssen ausgeschlossen werden (BR-Drucksache 67/16 - Beschluss). Das Gesetz sollte am 27.04.2016 im Bundestag abschließend beraten werden. Der Bundestag hatte die geplante Sitzung dann kurzfristig abgesetzt, da es noch Beratungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen gäbe, insbesondere bzgl. der Höhe der geförderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, den geförderten Gebieten sowie der Begrenzung der Mietpreise bei den geförderten Objekten. Die Beratungen in Berlin werden wohl erst nach der Sommerpause fortgesetzt. Der Ausgang der Beratungen ist derzeit ungewiss.
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