Bundestag beschließt verschärfte Maßnahmen gegen sog. Share Deals bei der Grunderwerbsteuer (Einschränkung von sog. RETT-Blockern)

Bundestag beschließt verschärfte Maßnahmen gegen sog. Share Deals bei der Grunderwerbsteuer (Einschränkung von sog. RETT-Blockern)

Nachdem das Vorhaben längere Zeit auf Eis gelegen hat, hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung am 22.04.2021 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren; es soll am 01.07.2021 in Kraft treten.

Wesentliche Änderungen:

Um künftig missbräuchliche Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer einzudämmen, soll die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent abgesenkt werden. Ferner soll ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt werden. Die relevanten Fristen für die Ergänzungstatbestände sollen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.

Bensberg, den 26.04.2021

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