Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen sog. Share Deals zu (Einschränkung von sog. RETT-Blockern)

Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen sog. Share Deals zu (Einschränkung von sog. RETT-Blockern)

Im Fokus stehen missbräuchliche Steuergestaltungen insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen, bei denen bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert werden, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen: Investoren kaufen nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern erwerben die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die kleiner als 95 Prozent sein muss. Häufig werden zu diesem Zweck eigens Unternehmen gegründet. Hierdurch entstehen den Ländern erhebliche Steuerausfälle. Diese hatten in der Vergangenheit immer wieder auf das Problem im geltenden Steuerrecht hingewiesen.

Anteilsgrenze künftig bei 90 Prozent

Um Share Deals künftig einzudämmen, senkt der Bundestag die bisherige 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen des Grunderwerbsteuergesetzes auf 90 Prozent ab.

Außerdem führt er einen neuen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften ein und verlängert die Haltefristen von fünf auf zehn Jahre.

Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet.

Die sog. Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verlängert.

Bensberg, den 17.05.2021

zurück


Um eine Übersicht unserer aktuellen Nachrichten anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.